Die Schulordnung der BBS Winsen (Luhe) finden Sie nachfolgend in Textform und rechts als PDF-Dokument. Sie wird zu Schuljahresbeginn verlesen und schriftlich zur Kenntnis genommen.
Ergänzt wird die Schulordnung durch die Benutzungsordnung für PC-Räume und den Waffenerlass.
Schulordnung
Wir alle besuchen diese Schule.
Sie gehört uns nicht, aber wir nutzen ihre Räume, Einrichtungsgegenstände und Lernmittel gemeinsam.
In unserer Schule arbeiten viele unterschiedliche Menschen täglich mehrere Stunden auf begrenztem Raum miteinander. Alle sollen sich wohl fühlen und erfolgreich arbeiten können.
Deshalb gelten bei uns die folgenden Regeln.
1. Allgemeines Verhalten
- Ich begegne allen in unserer Schule rücksichtsvoll, höflich und mit Respekt.
Ich störe, gefährde und/oder verletze niemanden mit Worten oder Taten.
Messer, Waffen und Feuerwerkskörper bringe ich nicht mit in die
Schule. Der Waffenerlass ist mir bekannt.
Ich rauche nicht im Gebäude, konsumiere weder Alkohol noch andere Drogen
und bringe diese auch nicht in der Schule mit. - Bedrohungen jeglicher Art melde ich und/oder helfe dem Mitschüler bzw. der Mitschülerin.
- Ich achte das Eigentum anderer und das der Schule.
- Ich verhalte mich umweltbewusst.
Abfälle werfe ich in die dafür bereitgestellten Behälter und nicht auf den Boden,
auf Fensterbänke, Rasenflächen und Dächer.
Selbstverständlich spucke ich auf dem Schulgelände nicht auf den Boden.
Ich hinterlasse die Toiletten sauber.
Unnötiger Verbrauch von Wasser, Licht und Wärme belastet
die Umwelt und den Schuletat. Deshalb gehe ich sparsam damit um.
2. Organisation des Schulalltags
- Verhalten während des Unterrichts
Ich schalte mein Handy während des Unterrichts vollständig aus.
Ich esse und trinke nicht im Unterricht. Ausnahmen können mit den Lehrkräften
abgesprochen werden.
Ich lege Entschuldigungen für Abwesenheit unverzüglich und unaufgefordert vor,
ansonsten gilt die Fehlzeit grundsätzlich als unentschuldigt.
Wenn ich bei einer Klassenarbeit krankheitsbedingt fehle, dann lege ich eine
ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung vor. Ansonsten gilt die Leistung
grundsätzlich als nicht erbracht.
Nach der letzten Unterrichtsstunde stelle ich die Stühle hoch, schließe die
Fenster, räume den Raum auf und schalte das Licht aus.
- Verhalten außerhalb des Unterrichts
Bereits auf dem Schulweg und an den Bushaltestellen verhalte ich mich
rücksichtsvoll im Umgang mit den anderen und deren Eigentum.
Ich stelle mein Fahrzeug nur auf den Parkplätzen für Schülerinnen und Schüler ab.
Ich halte sämtliche Eingangsbereiche sowie die schmalen Flure als Durchgänge frei.
Mir ist bekannt, dass ich den Versicherungsschutz verliere, wenn ich das Schulgelände eigenmächtig verlasse.
Zu meinem eigenen Schutz hat der Kultusminister am 03.06.2005 das Rauchen, den Konsum alkoholischer Getränke im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Ich werde mich an diese Regeln halten. Dieses gilt auch für schulische Veranstaltungen.