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A-Z der BBS Winsen (Luhe)

Nachfolgenden finden Sie - alphabetisch nach Schlagwörtern sortiert - wichtige Hinweise rund um den Schulalltag der BBS Winsen (Luhe).

A

Ansprechpartner/innen [mehr]

Arbeits- und Sozialverhalten - Das Arbeits- und Sozialverhalten wird wie folgt in den Zeugnissen ausgewiesen:

  • … verdient besondere Anerkennung.
  • … entspricht den Erwartungen in vollem Umfang.
  • … entspricht den Erwartungen. 
  • … entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen.
  • … entspricht nicht den Erwartungen.

Ausbildungsbetriebe achten verstärkt auf diese Hinweise.

Arztbesuche
Bitte vereinbaren Sie Arztbesuche außerhalb der Unterrichtszeit. Arztbesuche in der Unterrichtszeit werden nur in akuten Fällen entschuldigt. Eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer des Besuchs ist der Lehrkraft vorzulegen.

B

Befragungen - In regelmäßigen Abständen werden Befragungen mit dem Ziel durchgeführt, Stärken und Schwächen unserer Schule aufzuspüren [mehr].

Beratung - Unsere Beratungslehrkräfte sind bei Bedarf (Schullaufbahn, Schulschwierigkeiten) nach Vereinbarung unter der Nummer des Schulbüros zu erreichen.
Über Beratungsstunden können Sie sich außerdem im Internet oder über Aushänge informieren.

Beschwerden - Obwohl wir uns bemühen unsere Arbeit gut zu machen, kann es vorkommen, dass Ihre Erwartungen nicht erfüllt werden. Wir werden nicht jede Erwartung erfüllen können, wir wollen aber gewährleisten, dass wir eine Beschwerde ernst nehmen, ihr nachgehen und uns um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Wir untersuchen Beschwerden auch dahingehend, ob Sie uns einen Hinweis geben können, unsere Arbeit zu verbessern. Wer sich durch ein Verhalten oder eine Maßnahme von Lehrkräften oder der Schulleitung der BBS Winsen (Luhe) unangemessen oder ungerecht behandelt fühlt, sollte zunächst das Gespräch mit der Verursacherin/dem Verursacher suchen. Sollte keine Lösung gefunden werden können, sollten beide Parteien eine weitere Person des Vertrauens hinzuziehen (Abteilungsleitung, Mediator/in), um eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.

Betriebspraktikum - Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule führen in vielen verschiedenen Schulformen aller Abteilungen Betriebspraktika durch. Bitte wenden Sie sich an die Koordinatorinnen/ Koordinatoren oder die Klassenlehrkräfte.
Außerschulische Praktika sind in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien, Wochenende) durchzuführen. In Ausnahmefällen ist bei Beantragung eine Bescheinigung des Betriebes oder der Einrichtung, welche das Praktikum fordert, vorzulegen. Die Dauer sollte nicht länger als fünf Schultage sein. Ein Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Praktikumsbeginn gestellt werden.

Beurlaubung - Wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus besonderem Grund beurlaubt werden soll, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Für bis zu drei Tagen kann die Klassenlehrkraft darüber entscheiden; bei mehr als drei Tagen muss der Antrag schriftlich an die Schulleiterin gestellt werden. Für Beurlaubungen anlässlich von Vorstellungsgesprächen ist das Einladungsschreiben in Kopie abzugeben. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen eine Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.

Busfahrkarten - Die Schülerinnen und Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Busfahrkarte, wenn sie mehr als 5 Kilometer von Winsen entfernt wohnen. Die Schülerrinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf eine Schülerfreikarte haben (ab Klasse 11), können mit einem Berechtigungsnachweis zum Erwerb von Fahrkarten, der bei den HVV-Verkaufsstellen erhältlich ist, eine Schülerfahrkarte erwerben. Dies gilt nicht für Auszubildende.

C

Cafeteria - Seit November 2009 steht der Schule eine Cafeteria zur Verfügung, die der Förderverein der BBS Winsen (Luhe) betreibt. Sie bietet Brötchen, kalte und warme Getränke sowie Mittag-essen an. Schüler und Schülerinnen können sich hier aufhalten und den schönen Raum sowie eine Terrasse genießen. Das Mittagessen wird im Rahmen der Ausbildung, teilweise von den Schülerinnen und Schülern aus der hauswirtschaftlichen Abteilung zubereitet. Alle Schülerinnen und Schüler sind angehalten, ihren produzierten Müll selbst zu entsorgen und die Räumlichkeit pfleglich zu behandeln.

Computer und Internet - Viele Schülerinnen und Schüler nutzen auch die neuen Medien, um ihre schulischen Aufgaben zu erledigen. Dies ist grundsätzlich zu unterstützen. Allerdings weisen wir deutlich darauf hin, dass nur die eigene Arbeit der Schülerin/des Schülers bewertet werden kann. Unbearbeitete vorgefertigte Referate oder Artikel aus dem Internet sind keine eigene Leistung. Das Internet dient nur als Informationsquelle, die als solche in Arbeiten als Quelle gekennzeichnet sein muss. Schülerinnen und Schüler, die ein unbearbeitetes Referat aus dem Internet als eigene Leistung ausgeben, müssen damit rechnen, die Note ungenügend
zu erhalten (Plagiat).

Computerräume - Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Benutzerordnung für diese Räume, die sie mit ihrer Unterschrift anerkennen und zu befolgen haben.

E

Eltern- und Ausbildersprechtag - Im Februar ist ein Eltern- und Ausbildersprechtag vorgesehen. Sie erhalten rechtzeitig eine Einladung. Natürlich können Sie jederzeit mit den einzelnen Lehrkräften Beratungstermine vereinbaren.

F

Fahrrad - Wenn eine Schülerin/ein Schüler mit dem Fahrrad zur Schule kommt, dann besteht die Möglichkeit, den überdachten Fahrradständer zu nutzen. Sollte ein Fahrrad gestohlen werden, dann wenden Sie sich bitte zuerst direkt an die Polizei und informieren sich danach im Schulbüro über die weitere Verfahrensweise.

Fehlzeiten - Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten werden in der Regel im Kopf des Zeugnisses aufgeführt.

Feiertage - Den evangelischen Schülerinnen und Schülern ist am Epiphaniastag, am Reformationstag, am Buß- und Bettag sowie am Gründonnerstag, katholischen Schülerinnen und Schülern am Heiligdreikönigstag, an Fronleichnam und Allerheiligen sowie am Gründonnerstag Gelegenheit zu geben, am Gottesdienst oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen teilzunehmen; der Teilnahme an einem Gottesdienst gleich gestellt ist die Teilnahme an einer Fronleichnams- prozession. Für evangelische und katholische Lehrkräfte gilt das Entsprechende, soweit dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Wunsch zur Teilnahme am Gottes-dienst oder vergleichbaren religiösen Veranstaltungen ist der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer (Tutorin oder Tutor) rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften gilt Entsprechendes.

  • Islamische Feiertage im Schuljahr 2011/2012:
  • 1. Ramadan 01.08.2011
  • Fastenbrecherfest 30.08.2011
  • Opferfest 06.11.2011
  • islamisches Neujahr 26.11.2011

Förderverein - Seit 1998 existiert an unserer Schule ein Förderverein. Dieser hat sich laut Satzung zur Aufgabe gemacht,

  • Materialien für den Unterricht anzuschaffen,
  • die auf Gemeinschaftserziehung gerichteten Aktivitäten der Schule zu pflegen,
  • die Vergabe von Preisen für besondere Schülerleistungen zu ermöglichen,
  • bedürftige Schülerinnen und Schüler bei Klassen- und Studienfahrten zu unterstützen,
  • schulweitere Projekte, wie z. B. Sicher-Stark-Selbstbewusst, zu unterstützen.

[mehr zum Förderverein]

G

Geschichte der Schule - Die Wurzeln unserer Schule reichen weit zurück. 1859 richten die Winsener Kaufleute eine zweiklassige Handelsschule ein. Weitere Berufsbildungseinrichtungen entstehen im Landkreis, die zugunsten der BBS im Landkreis Harburg mit den Schulstandorten in Buchholz und Winsen aufgegeben werden. Seit 1997 sind an beiden Standorten eigenständige Schulen entstanden. Seit 2004 leitet Frau Oberstudiendirektorin Andrea Dietrich die Schule. Im Jahr 2001 werden ca. 2650 Schülerinnen und Schüler von 150 Lehrkräften unterrichtet.

H

Handy - Mobiltelefone und andere technische Geräte gehören nicht in den Unterricht. Dies ist in unserer Schulordnung festgelegt. Schülerinnen und Schüler, die gegen diese Regelung verstoßen, wird das Handy für diesen Tag abgenommen. Es kann am Ende des Schultages aus dem Büro abgeholt werden.

Hausaufgaben - Die regelmäßige Anfertigung von Hausaufgaben ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht. Bei häufig nicht angefertigten Hausaufgaben werden die Eltern/ Erziehungsberechtigten bzw. Betriebe informiert. Konsequenzen bei der Leistungsbewertung sind die Folge.

Hitzefrei - Hitzefrei gibt es an berufsbildenden Schulen nicht.

Homepage - Sie finden die BBS Winsen (Luhe) im Internet unter www.bbs-winsen.de. Hier können Sie sich über das Schulleben und die Möglichkeiten in der BBS Winsen (Luhe) informieren.

K

Klassenarbeiten - In den berufsbildenden Schulen dürfen mehr als eine Klassenarbeit pro Tag und mehr als drei Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden. Die Klassenarbeiten werden in der Regel angekündigt. Sollte in der Zeit der Krankheit eine Klassenarbeit versäumt worden sein, dann muss selbstständig eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Erst dann besteht die Berechtigung zur Ersatzleistung.
Die Schülerin bzw. der Schüler muss die Klassenarbeit nachschreiben oder eine Ersatz-leistung (z. B. Referat) erbringen. Die Kosten der Bescheinigung tragen die Erziehungsberechtigten, Schülerinnen/Schüler (Volljährigkeit).

Klassenbezeichnungen - Die vielen unterschiedlichen Schulformen in den Abteilungen unserer Schule weisen sehr unterschiedliche Klassenbezeichnungen auf. Folgende Liste soll Ihnen helfen, sich zurecht zu finden.
Abkürzungen für Abteilungen und Berufsfelder:

  • Alt Altenpflege
  • B Bautechnik
  • E Elektrotechnik
  • M Metalltechnik
  • H/P Hauswirtschaft/Pflege
  • T Technik
  • W Wirtschaft und Verwaltung

Abkürzungen für Schulformen

  • FS Fachschule
  • GSG Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales
  • TG Berufliches Gymnasium Technik
  • WG Berufliches Gymnasium Wirtschaft
  • FOS Fachoberschule
  • BFS Berufsfachschule
  • BEK Berufseinstiegsklasse
  • BVJ Berufsvorbereitungsjahr

Aus der Kombination der Abkürzungen der Abteilungen/Berufsfelder mit den Abkürzungen für die Schulformen ergeben sich unsere Klassenbezeichnungen.

Klassenelternrat - Die Klassenelternschaft wählt Elternvertreterinnen und –vertreter, von denen die/der Vorsitzende und eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter Mitglied des Schulelternrates sind bzw. Mitglied der jeweiligen Klassen- und Zeugniskonferenz. Die Wahl findet immer zu Beginn eines Schuljahres statt.

Klassenfahrten - Es finden grundsätzlich Klassenfahrten statt, allerdings nur, wenn eine deutliche Mehrheit der Schülerinnen und Schüler einer Klasse an dieser Fahrt teilnehmen wird. Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Fahrt teilnehmen, besuchen den Unterricht in einer Parallelklasse.

Krankmeldung - Bei Krankheiten bitten wir um eine telefonische Meldung ab 07:30 Uhr. Am 3. Tag, nachdem die Schülerin/der Schüler den Unterricht wieder besucht, muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Sollte aus Verhinderungsgründen dieses nicht möglich sein, wird eine Entschuldigung bis spätestens nach 10 Werktagen anerkannt.

L

Lerninsel - In den Pausen können die Schülerinnen und Schüler in der Lerninsel (neben der Cafeteria) das Internet benutzen. Zuvor muss gegen eine geringe Gebühr ein Ausweis beantragt worden sein, der in der Lerninsel erhältlich ist.

M

Material - In einigen Klassen und/oder Fächern benötigen die Schülerinnen und Schüler Material. Hierfür wird von der Klassenlehrkraft oder von den Fachlehrkräften ein Kostenbeitrag eingesammelt, über dessen Höhe Sie informiert werden.

Mediatorinnen/Mediatoren - [mehr]

Medienkosten  - Die Gesamtkonferenz hat in Abstimmung mit dem Schulelternrat entschieden, dass ein Kostenbeitrag in Höhe von 10,00 Euro für die Vollzeitschulformen und 5,00 Euro pro Schuljahr für die Teilzeitschulformen zu zahlen ist.

N

Nichtrauchererlass - Seit dem 1. August 2005 ist der so genannte „Nichtrauchererlass“ in Kraft getreten. Dieser Erlass sieht ein generelles Rauchverbot und ein Verbot des Genusses alkoholischer Getränke im Schulgebäude und auf dem Schulgelände vor.

S

Schulbücher  - Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler können die Schulbücher selbst kaufen oder bei uns gegen eine Leihgebühr, die den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres mitgeteilt wird, ausleihen. Zusätzlich müssen Arbeitshefte, Lektüren, ggf. Fremdsprachenwörterbücher angeschafft werden.

Schulbüro (Verwaltung) [mehr]

Schulelternrat - Alle gewählten Elternvertreterinnen und –vertreter bilden den Schulelternrat (SER). Der Schulelternrat entsendet Vertreterinnen und Vertreter in die Gesamtkonferenz, die Klassen-konferenzen sowie in Ausschüsse und Arbeitskreise. Auf diese Weise können Sie sich über die Arbeit in unserer Schule gut informieren und sich aktiv an der Entwicklung unserer Schule beteiligen.

Schülerfirmen - Die Schule befürwortet Unterricht nach der Projektmethode. Innerhalb dieser Methode findet der Unterricht zum Teil in Form von Schülerfirmen statt [mehr]

Schulformen - An den BBS Winsen (Luhe) existieren viele Schulformen [mehr]

Schulordnung - Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn eines Bildungsganges die Schulordnung, in der die Regeln für die Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten festgelegt sind. [mehr]

Schulsozialarbeiterin - [mehr]

SozialarbeiterinSchulvorstand - An einer Schule mit über 50 Lehrkräften besteht der Schulvorstand aus 24 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus:

  • 6 Schulleiter u. stellv. Schulleiter sowie vier Koordinatoren (Lehrkräfte mit Leitungsaufgaben).
  • 6 von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte/Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
  • 6 Vertreterinnen/Vertreter der Schülerinnen und Schüler
  • 2 Vertreterinnen/Vertreter der Erziehungsberechtigten
  • 4 außerschulische Vertreterinnen/Vertreter

Der Schulvorstand entscheidet nach § 38 a Abs. 3 NSchG u. a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für Projekt-wochen, Werbung und Sponsoring und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule. Quelle: LSchB Niedersachsen 04.09.2010

U

Unfälle - Unfälle müssen unverzüglich im Schulbüro bzw. bei den jeweiligen Lehrkräften gemeldet werden. Es muss der Unfallarzt aufgesucht werden. In jedem Fall ist ein Unfallbericht anzufertigen.

Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen - Extreme Witterungsverhältnisse, wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm, können zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen
oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchgeführt werden kann oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Die Entscheidung darüber, ob der Unterricht an solchen Tagen ausfallen muss, trifft der Landkreis Harburg, der die Entscheidungen über das Internet (www.landkreis-harburg.de) oder das Radio bekannt gibt. Auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist, können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Schülerin oder der Schüler an diesem Tag zu Hause bleibt, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse auf dem Schulweg befürchten.

V

Vertretungspläne - Die aktuellen Vertretungsregelungen hängen papiergebunden im Glaskasten gegenüber dem Schulbüro und können auch online über www.bbs-winsen.de abgerufen werden.

W

Waffenerlass - Es ist Schülerinnen und Schülern untersagt, Gegenstände mitzubringen oder mitzuführen, die im weitesten Sinne als Waffen angesehen werden könnten. Sie erkennen den Waffenerlass an, der zu Beginn eines Bildungsganges verteilt wird.
Die Einhaltung des Waffenerlasses wird durch Unterschrift bestätigt.

Z

Zeugnisse - Die Halbjahreszeugnisse für die Vollzeitschulformen gibt es Ende Januar in der letzten Unterrichtsstunde, die Jahreszeugnisse am letzten Schultag vor den Sommerferien in der 3. Stunde. Die Zeugnisse müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben ihre Zeugnisse selbst.