Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik

Dauer der Ausbildung:

3,5 Jahre

Voraussetzungen:

Es wird kein schulischer Abschluss vorausgesetzt, aber ein ausbildender Lehrbetrieb ist notwendig.

Fachrichtungen:

keine

Beschreibung:

Für die Bearbeitung der Felder, bei der Ernte und der Umweltpflege werden in der Landwirtschaft riesige Maschinen eingesetzt. Wenn so ein Mähdrescher, Traktor oder ein anderes Gerät seinen Geist aufgibt, muss der/die Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik schon mal in Wald und Flur zupacken.
Mechaniker/innen für Land- und Baumaschinentechnik sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Fehlerdiagnose, Instandsetzung und Aus- und Umrüstung von land- und baumaschinentechnischen Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen oder Motorgeräten mit direktem Kundenkontakt in Werkstätten und auf Einsatzstellen tätig.

Unterrichtsfächer:


1. Ausbildungsjahr:

Fachtheorie (12 Std.), Politik (1 Std.), Deutsch (1 Std.)


2. Ausbildungsjahr:

Beschulung in Lüneburg

3. Ausbildungsjahr:

Beschulung in Lüneburg


4. Ausbildungsjahr:

Beschulung in Lüneburg

Rahmenrichtlinien:

Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik

Ausbildungsinhalt:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen
  • Qualitätsmanagement
  • Messen und Prüfen an Systemen
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Kommunikation mit internen und externen Kunden
  • Bedienen von Fahrzeugen und Systemen
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen
  • Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
  • Messen und Prüfen
  • Fügen, Trennen, Umformen
  • Manuelles und maschinelles Bearbeiten
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen
  • Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen von Schäden
  • Instandsetzen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen
  • Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen
  • Prüfen von Abgasen und Einrichtungen zur Emissionsminderung
  • Installieren von Maschinen und Anlagen
  • Herstellen und Prüfen von elektrischen Stromanschlüssen
  • Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
  • In- und Außerbetriebnehmen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen
  • Übergeben von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen an Kunden